Anlage EÜR
Anlage EÜR Zeile für Zeile ausfüllen — Vordruck 2025 und Vordruck 2026
Mit der Anlage EÜR teilen Selbstständige, die keine Bilanz aufstellen, dem Finanzamt ihren Gewinn mit. Diese Seite geht den Vordruck von der ersten bis zur letzten Zeile durch und stellt die Zeilennummern des Vordrucks 2025 denen des Vordrucks 2026 gegenüber, denn ab 2026 rutschen die meisten Ausgabenzeilen um eine Nummer nach unten.
Stand: 2026-10-15
Bevor Sie anfangen: welcher Vordruck, welche Beträge
Drei Vorentscheidungen bestimmen, ob die Zahlen später an der richtigen Stelle landen.
Maßgeblich ist der Vordruck des Jahres, für das Sie den Gewinn ermitteln. Für das Wirtschaftsjahr 2025 gilt die Anlage EÜR 2025, die das Bundesfinanzministerium am 29. August 2025 bekannt gegeben hat. Für 2026 hat es den Vordruck am 1. September 2026 veröffentlicht. Beide Fassungen unterscheiden sich in den Zeilennummern, nicht im Grundaufbau. Wer die Zahlen des Vorjahres als Muster nimmt, sollte deshalb nicht blind Zeile für Zeile übertragen.
Für jeden Betrieb geben Sie eine eigene Anlage EÜR ab. Betreiben Sie etwa eine freiberufliche Praxis und nebenher einen gewerblichen Onlinehandel, sind das zwei Gewinnermittlungen mit zwei Formularen. Zeilen, die Sie nicht betreffen, bleiben nach der amtlichen Anleitung leer — auch nicht mit 0,00 füllen.
Wer umsatzsteuerpflichtig ist, trägt Einnahmen und Ausgaben netto ein und erfasst die Umsatzsteuer gesondert: die vereinnahmte Steuer als Einnahme, die gezahlte Vorsteuer und die Zahlungen an das Finanzamt als Ausgabe. Kleinunternehmer nach § 19 UStG tragen alles brutto ein. Für alle gilt das Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG: Es zählt der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum.
Die Anlage EÜR wird nach § 60 Abs. 4 EStDV elektronisch übermittelt. Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen zulässig. Zum Formular gehören die Anlage AVEÜR mit dem Anlagenverzeichnis und, bei Einzelunternehmen mit übrigen Schuldzinsen über 2.050 €, die Anlage SZ.
Zeilen 1 bis 11: Angaben zum Betrieb
- Zeilen 1 bis 3: Name, Vorname und die Steuernummer, unter der der Betrieb geführt wird.
- Zeile 4: nur ausfüllen, wenn das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht — bei Selbstständigen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft praktisch nie.
- Zeile 5: die Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern sie Ihnen bereits zugeteilt wurde.
- Zeilen 6 und 7: Art des Betriebs als Schwerpunkt der Tätigkeit (etwa „Softwareentwicklung“ oder „Einzelhandel mit Bürobedarf“) und die Rechtsform, zum Beispiel Einzelgewerbetreibender oder Angehöriger eines freien Berufs.
- Zeile 8: Einkunftsart — „2“ für Gewerbebetrieb, „3“ für selbständige Arbeit. Die „3“ ist nur richtig, wenn die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllt sind; im Zweifel ist die Tätigkeit gewerblich.
- Zeile 9: in der Regel „1“. Ein anderer Wert kommt nur bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern in Betracht, wenn der Betrieb nicht allein Person A gehört.
- Zeile 10: nur ausfüllen, wenn der Betrieb im Jahr veräußert, aufgegeben oder unentgeltlich übertragen wurde.
- Zeile 11: Pflichtfrage, ob Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert wurden — hier ist immer „Ja“ oder „Nein“ anzugeben.
Zeilen 12 bis 23: Betriebseinnahmen
Die Nummern der Einnahmenseite sind in den Vordrucken 2025 und 2026 gleich.
Zeile 14 betrifft nur Land- und Forstwirte mit Durchschnittssatzbesteuerung. Eine Umsatzsteuer-Erstattung für einen Voranmeldungszeitraum des Vorjahres, die innerhalb der ersten zehn Tage des neuen Jahres fällig wird und zufließt, gehört nach der amtlichen Anleitung noch in das alte Jahr.
| Zeile | Inhalt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| 12 | Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer | Gesamter vereinnahmter Betrag, brutto gleich netto; die Zeilen 15 bis 17 bleiben in der Regel leer. |
| 13 | davon nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Abs. 2 UStG | Nachrichtlich, der Betrag steckt bereits in Zeile 12. |
| 15 | Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen | Netto, ohne Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern. |
| 16 | Umsatzsteuerfreie, nicht steuerbare Einnahmen, 0-%-Umsätze, § 13b UStG | Zum Beispiel Zinsen, Zuschüsse oder Leistungen, bei denen der Kunde die Steuer schuldet. |
| 17 | Vereinnahmte Umsatzsteuer | Im Zeitpunkt der Zahlung durch den Kunden, dazu die Steuer auf Privatentnahmen. |
| 18 | Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer | Erstattungen aus Voranmeldung oder Jahreserklärung; Zehn-Tage-Regel beachten. |
| 19 | Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen | Verkaufserlös netto, bei Entnahme in der Regel der Teilwert. |
| 20 | Private Kfz-Nutzung | Nutzungswert nach 1-%-Regel oder Fahrtenbuch. |
| 21 | Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen | Etwa Warenentnahmen, netto; die Umsatzsteuer darauf gehört in Zeile 17. |
| 22 | Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten | Übertrag aus den ergänzenden Angaben am Ende des Formulars. |
| 23 | Summe Betriebseinnahmen | Wird in die Gewinnermittlung übertragen. |
Betriebsausgaben: die Zeilen 2025 und 2026 im Vergleich
Weil der Vordruck 2026 eine zusätzliche Zeile 27 für Land- und Forstwirte enthält, verschiebt sich ab dem Wareneinkauf fast jede Ausgabenzeile.
Nicht aufgeführte Zwischenzeilen — etwa doppelte Haushaltsführung, Reparaturen, Versicherungen, EDV-Kosten, Arbeitsmittel oder Transport — liegen 2026 ebenfalls eine Nummer tiefer als 2025.
| Inhalt | Zeile 2025 | Zeile 2026 | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Waren, Roh- und Hilfsstoffe mit Nebenkosten | 27 | 29 | Wertpapiere, Grund und Boden des Umlaufvermögens erst bei Verkauf |
| Bezogene Fremdleistungen | 29 | 30 | Auch freie Mitarbeiter und Provisionen |
| Ausgaben für eigenes Personal | 30 | 31 | Bruttolöhne einschließlich Lohnsteuer und Nebenkosten |
| AfA auf Grundstücke und Gebäude | 31 | 32 | Übertrag aus der Anlage AVEÜR |
| AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter | 32 | 33 | Zum Beispiel ein gekaufter Praxiswert |
| AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter | 33 | 34 | Übertrag aus Zeile 63 der Anlage AVEÜR |
| Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG | 34 | 35 | Nur bewegliche Wirtschaftsgüter |
| Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 3 EStG | 35 | 36 | Gegenstück zur Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter | 36 | 37 | Bis 800 € netto, nicht in der Anlage AVEÜR |
| Auflösung Sammelposten | 37 | 38 | Ein Fünftel je Jahr |
| Restbuchwerte ausgeschiedener Anlagegüter | 38 | 39 | Bei Verkauf, Entnahme oder Verschrottung |
| Miete und Pacht für Geschäftsräume | 39 | 40 | Ohne häusliches Arbeitszimmer |
| Telekommunikation | 43 | 44 | Nur der betriebliche Anteil |
| Übernachtung und Reisenebenkosten | 44 | 45 | Verpflegung nicht hier, sondern als Pauschale weiter unten |
| Rechts- und Steuerberatung, Buchführung | 46 | 47 | Auch Buchführungsarbeiten durch Dritte |
| Werbekosten | 54 | 55 | Anzeigen, Werbespots, Plakate |
| Schuldzinsen für Anlagevermögen | 55 | 56 | Gesondert aufgenommene Investitionsdarlehen |
| Übrige Schuldzinsen | 56 | 57 | Über 2.050 € bei Einzelunternehmen: Anlage SZ |
| Gezahlte Vorsteuer | 57 | 58 | Im Zeitpunkt der Bezahlung der Eingangsrechnung |
| An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer | 58 | 59 | Zehn-Tage-Regel für die Dezember-Vorauszahlung |
| Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben | 60 | 61 | Auffangzeile für alles, was keine eigene Zeile hat |
| Summe Betriebsausgaben | 75 | 76 | Wird in die Gewinnermittlung übertragen |
Beschränkt abziehbare Ausgaben: die zwei Spalten richtig nutzen
Für Geschenke, Bewirtungen, das häusliche Arbeitszimmer und sonstige beschränkt abziehbare Ausgaben hat das Formular zwei Spalten: „nicht abziehbar“ und „abziehbar“. Sie tragen solche Ausgaben immer in diese Zeilen ein, auch wenn am Ende alles abziehbar oder alles nicht abziehbar ist. In die Summe der Betriebsausgaben fließt nur die Spalte „abziehbar“.
Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr. Sie gehört deshalb in die Spalte „nicht abziehbar“ der Zeile für sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (2025: Zeile 67, 2026: Zeile 68). Geldbußen von Behörden gehören ebenfalls dorthin.
| Ausgabe | Zeile | Regel laut amtlicher Anleitung |
|---|---|---|
| Geschenke an Geschäftspartner | 62 / 63 | Abziehbar nur, wenn die Geschenke an einen Empfänger im Jahr 50 € nicht übersteigen; Empfänger muss erkennbar sein. |
| Bewirtung aus geschäftlichem Anlass | 63 / 64 | 70 % abziehbar, 30 % nicht abziehbar; die Vorsteuer ist voll abziehbar. |
| Verpflegungsmehraufwand | 64 / 65 | Nur Pauschalen: 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 € bei mehr als 8 Stunden sowie für An- und Abreisetage. |
| Häusliches Arbeitszimmer | 65 / 66 | Nur wenn es Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit ist: tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 €. |
| Tagespauschale für die häusliche Wohnung | 66 / 67 | 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr; nicht neben Arbeitszimmerkosten. |
| Sonstige beschränkt abziehbare Ausgaben | 67 / 68 | Zum Beispiel Gewerbesteuer und Geldbußen in der Spalte „nicht abziehbar“. |
Kfz-Kosten und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen tragen Sie Leasing, Steuern und Versicherungen sowie die übrigen laufenden Kosten in eigene Kfz-Zeilen ein (2026: Zeilen 69 bis 71). Die Abschreibung des Fahrzeugs steckt in der AfA-Zeile für bewegliche Wirtschaftsgüter, Zinsen für einen Autokredit in den Schuldzinsen. Wird ein betriebliches Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, ermitteln Sie die private Nutzung entweder mit der 1-%-Regel oder per Fahrtenbuch. Die amtliche Anleitung rechnet vor: 40.000 € Bruttolistenpreis mal 12 Monate mal 1 % ergibt 4.800 € Nutzungswert in Zeile 20.
Die Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte sind nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar. Das Formular löst das über zwei Zeilen: Zuerst ziehen Sie die tatsächlichen Kosten dieser Wege ab (2026: Zeile 73), dann setzen Sie die Entfernungspauschale an (2026: Zeile 74). Für 2025 betrug die Pauschale 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Die Anleitung 2026 nennt 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Fahren Sie betrieblich mit einem Privatwagen, können Sie pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer als Nutzungseinlage ansetzen (2025: Zeile 71, 2026: Zeile 72).
Vom Überschuss zum steuerpflichtigen Gewinn
Im dritten Abschnitt wird aus Einnahmen minus Ausgaben der Gewinn, der in die Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung einfließt.
Entnahmen und Einlagen sind für Einzelunternehmen Pflichtangaben, auch wenn keine Schuldzinsen anfallen. Dazu zählen auch private Geldabhebungen vom Geschäftskonto und Privateinzahlungen. Gibt es kein eigenes Geschäftskonto, gelten nach der amtlichen Anleitung sämtliche Betriebseinnahmen zugleich als Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben als Einlagen.
| Schritt | Zeile 2025 | Zeile 2026 |
|---|---|---|
| Summe der Betriebseinnahmen | 76 | 77 |
| abzüglich Summe der Betriebsausgaben | 77 | 78 |
| abzüglich steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG | 78 | 79 |
| zuzüglich Hinzurechnung früherer Investitionsabzugsbeträge | 84 bis 86 | 85 bis 87 |
| abzüglich Investitionsabzugsbeträge des Jahres | 88 | 89 |
| Hinzurechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart | 89 | 90 |
| Korrigierter Gewinn oder Verlust | 92 | 93 |
| Steuerpflichtiger Gewinn vor § 4 Abs. 4a EStG | 95 | 96 |
| Hinzurechnungsbetrag nicht abziehbarer Schuldzinsen | 96 | 97 |
| Steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust | 97 | 98 |
| Entnahmen (nur Einzelunternehmen) | 106 | 107 |
| Einlagen (nur Einzelunternehmen) | 107 | 108 |
Was sich im Vordruck 2026 sonst ändert
- Neue Zeile 27 für die Rücklage aus der Tierbewertung bei Land- und Forstwirten; dadurch stehen Waren in Zeile 29 und die folgenden Ausgaben eine Nummer tiefer.
- Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiter) bis 3.300 € statt 3.000 €, nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamt) bis 960 € statt 840 €.
- Entfernungspauschale laut Anleitung 0,38 € ab dem ersten Kilometer.
- Für Bewirtungsbelege verweist die Anleitung auf das BMF-Schreiben vom 19. November 2025: anerkannt werden grundsätzlich maschinell erstellte und mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung abgesicherte Rechnungen.
- Die Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen bezieht sich jetzt auf die Abzugsjahre 2023, 2024 und 2025.
Typische Fehler, die zu Rückfragen führen
- Brutto und netto gemischt: Bei Regelbesteuerung stehen Einnahmen und Ausgaben netto, die Steuerbeträge in den eigenen Zeilen.
- Rechnungsdatum statt Zahlungstag: Eine im Dezember geschriebene, im Januar bezahlte Rechnung gehört in das neue Jahr.
- Anschaffung eines Laptops über 800 € netto komplett als Arbeitsmittel abgesetzt, ohne Eintrag im Anlagenverzeichnis — Computer dürfen zwar mit einem Jahr Nutzungsdauer abgeschrieben werden, gehören aber trotzdem in die Anlage AVEÜR.
- Darlehenstilgung als Ausgabe erfasst: Abziehbar sind nur die Zinsen.
- Private Steuern wie die Einkommensteuer-Vorauszahlung als Betriebsausgabe gebucht.
- Entnahmen und Einlagen vergessen, obwohl sie für Einzelunternehmen Pflicht sind.
- Zeilennummern des Vorjahres übernommen, obwohl der Vordruck 2026 anders nummeriert ist.
So geht es mit euer.io
- Konten-Zuordnung je Konto sichtbar und per Auswahl korrigierbar, unsichere Zuordnungen als „bitte prüfen“ markiert
- Anlage AVEÜR aus dem Anlagenregister, Anlage SZ bei übrigen Schuldzinsen über 2.050 €
- Technische Prüfung gegen die amtlichen Prüfregeln für die Formularjahre 2023 bis 2025
- Preis: 99 € im Monat je Arbeitsbereich, monatlich kündbar, vorher 7 Tage kostenlos testen
Mit euer.io füllen Sie die Anlage EÜR nicht von Hand aus. Sie erfassen laufend Bank, Belege, Rechnungen und Anlagegüter; jedes Konto des Kontenrahmens SKR03 oder SKR04 trägt seine amtliche Zeile, die Summen folgen den Rechenregeln des Formulars. Nach Ihrer Freigabe übermittelt die Anwendung die Anlage EÜR direkt an ELSTER.
Häufige Fragen
In welche Zeile der Anlage EÜR tragen Kleinunternehmer ihre Einnahmen ein?
In Zeile 12, und zwar mit dem tatsächlich vereinnahmten Gesamtbetrag. Die Zeilen 15 bis 17 für umsatzsteuerpflichtige Einnahmen und vereinnahmte Umsatzsteuer bleiben in der Regel leer. Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern und Privatentnahmen gehören auch beim Kleinunternehmer in die Zeilen 19 bis 21.
Wo trage ich die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt ein?
Im Vordruck 2025 in Zeile 58, im Vordruck 2026 in Zeile 59. Erfasst wird jede Zahlung im Jahr, in dem sie abfließt. Die Dezember-Vorauszahlung, die bis zum 10. Januar fällig und gezahlt ist, zählt nach der Zehn-Tage-Regel noch zum alten Jahr — bei Dauerfristverlängerung dagegen nicht.
Warum passen die Zeilennummern nicht mehr zu meiner letzten EÜR?
Der Vordruck 2026 hat eine zusätzliche Zeile 27 für Land- und Forstwirte. Dadurch rückt der Wareneinkauf von Zeile 27 auf Zeile 29 und fast jede folgende Zeile um eine Nummer nach unten, bis zum steuerpflichtigen Gewinn in Zeile 98. Die Inhalte der Zeilen sind weitgehend gleich geblieben.
Muss ich leere Zeilen mit 0 ausfüllen?
Nein. Die amtliche Anleitung bittet ausdrücklich darum, Zeilen und Felder, die Sie nicht betreffen, frei zu lassen — auch nicht mit dem Wert 0,00. Ausnahme sind Pflichtfragen wie die Zeile 11 zu Grundstücken, die immer mit Ja oder Nein beantwortet wird.
Wohin gehören geringwertige Wirtschaftsgüter?
Anschaffungen bis 800 € netto, die selbständig nutzbar sind, tragen Sie in die Zeile für geringwertige Wirtschaftsgüter ein (2025: Zeile 36, 2026: Zeile 37). In der Anlage AVEÜR erscheinen sie nicht. Liegen sie über 250 €, müssen Sie sie in einem laufend geführten Verzeichnis festhalten, sofern sich die Angaben nicht ohnehin aus Ihren Aufzeichnungen ergeben.
Wo erscheint die Gewerbesteuer in der Anlage EÜR?
In der Zeile für sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Spalte „nicht abziehbar“ (2025: Zeile 67, 2026: Zeile 68). Sie mindert den Gewinn also nicht. Entlastet werden Einzelunternehmer stattdessen über die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG in der Anlage G.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- BMF-Schreiben vom 1. September 2026: Anlage EÜR 2026 — Vordruck und Anleitung 2026, Zeilennummern und Pauschalen
- BMF-Schreiben vom 29. August 2025: Anlage EÜR 2025 — Vordruck und Anleitung 2025
- § 4 EStG — Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3, Schuldzinsen nach Abs. 4a, beschränkt abziehbare Ausgaben nach Abs. 5
- § 60 EStDV — Elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung
- § 11 EStG — Zufluss- und Abflussprinzip
Die Zeilen der Anlage EÜR aus Ihren Buchungen entstehen lassen
Bank, Belege und Anlagegüter laufend erfassen, Zuordnung prüfen und die Anlage EÜR nach Ihrer Freigabe direkt übermitteln. 7 Tage kostenlos testen.
euer.io testen Zur Startseiteeuer.io ist ein Produkt der MLR Ventures GmbH auf der Plattform jahresabschluss.io. Alle Ratgeber-Seiten zu Einnahmen-Überschuss-Rechnung