Zufluss und Abfluss — nicht Rechnungsdatum
Die EÜR kennt keine Forderungen und keine Verbindlichkeiten: Was zählt, ist der Tag der Zahlung (§ 11 EStG). Genau so rechnet das Modul. Rechnungsbuchungen über Debitoren- und Kreditorenkonten werden aus der Gewinnermittlung herausgenommen und durch die tatsächlichen Zahlungen ersetzt — mit dem Netto-/Umsatzsteuer-Anteil der ursprünglichen Rechnung, bei gemischten Steuersätzen positionsgenau aufgeteilt. Gewährtes Skonto ist nicht geflossen und wird herausgerechnet. Zahlungen, die sich keiner Rechnung oder keinem Aufwandskonto sicher zuordnen lassen, verschwinden nicht still: Sie erscheinen als Hinweis und blockieren die Freigabe, bis der offene Posten geklärt ist.
- Rechnungsstellung ist nicht zahlungswirksam — die Zahlung entscheidet
- Netto/Umsatzsteuer aus der Rechnung, gemischte Steuersätze anteilig
- Skonto herausgerechnet, ungeklärte Zahlungen als Hinweis statt stiller Lücke
Direkte Handelsregister-Anbindung

