1. Wer veröffentlicht und wer verantwortet
Herausgeberin aller Inhalte ist die klar benannte Betreiberin.
Herausgeberin ist die MLR Ventures GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 284829 B. Sie verantwortet Auswahl, Prüfung und Veröffentlichung. Auf Fachseiten kann die Organisation als Autorin auftreten, solange keine konkrete Person mit nachprüfbarer fachlicher Rolle benannt ist. Wir erfinden keine Autorenprofile, Berufsbezeichnungen, Prüfvermerke oder Erfahrungswerte.
Unsere Über-uns-Seite verbindet die Produktmarke mit der rechtlichen Betreiberin. Impressum, Datenschutz, AVV und Sicherheit bleiben die verbindlichen Detailquellen für ihre jeweiligen Themen.
Der Verantwortungsblock unter unseren Ratgebern nennt diese Organisation auch unmittelbar am Artikel. Die maschinenlesbare Urheberschaft verweist auf dieselbe Herausgeberin; bei der Webseite wird sie außerdem als redaktionell verantwortliche Prüfstelle geführt. Das bescheinigt weder eine unabhängige Abschlussprüfung noch die Prüfung Ihres Einzelfalls durch einen Steuerberater. Eine persönliche Prüferangabe setzt eine nachgewiesene Rolle, eine tatsächlich erfolgte Prüfung und die Zustimmung zur Veröffentlichung voraus.
2. Unsere Quellenhierarchie
Je näher eine Quelle am Gesetz, Standard oder tatsächlichen Produkt liegt, desto höher ihr Gewicht.
Recht und Verfahren
Produkt und Preise
Fremdprodukte und Vergleiche
Zeitbezug
3. Wie wir KI einsetzen
KI beschleunigt Arbeit, ersetzt aber weder Quelle noch Freigabe.
Zulässige Unterstützung
Nicht delegierbar
- Rechtsstand, Beträge, Fristen und Produktgrenzen aus bloßem Modellgedächtnis übernehmen.
- Nicht vorhandene Kundenresultate, Tests, Zertifizierungen oder Marktführerschaft behaupten.
- Eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung als redaktionelle Antwort tarnen.
- Eine Primärquelle zitieren, ohne dass sie die konkrete Aussage tatsächlich trägt.
Fehler oder veraltete Angabe gefunden?
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
4. Ein Inhalt muss einen eigenen Zweck erfüllen
Suchvolumen allein ist kein Veröffentlichungsgrund.
Eine indexierbare Seite soll eine klar abgrenzbare Aufgabe lösen: eine Entscheidung erklären, einen Prozess vollständig abbilden, ein Werkzeug anbieten oder eine konkrete Rechts- beziehungsweise Produktfrage beantworten. Bloße Umformulierungen derselben Suchanfrage, massenhaft ausgetauschte Orts- oder Branchenbegriffe und Inhalte ohne zusätzlichen Nutzwert erfüllen diesen Standard nicht.
Datengetriebene Seiten werden deshalb auf eindeutige Titel, substanziellen Umfang, eigenständige Abschnitte, passende Primärquellen, interne Verlinkung und erkennbare Ähnlichkeit geprüft. Bestehende Seiten werden anhand von Indexierungs-, Such- und Nutzungsdaten zusammengeführt oder aus dem Index genommen, wenn ein eigenständiger Nutzen nicht belegbar ist.
Diese Richtlinie gilt ab dem 1. September 2026. Der bereits veröffentlichte Bestand wird schrittweise nach diesem Maßstab auditiert; ein vorhandener Sitemap-Eintrag ist daher für sich genommen noch kein redaktionelles Gütesiegel.
5. Produktfakten erscheinen aus einer Quelle
Preis, Umfang und Grenzen dürfen in HTML, Schema und KI-Dateien nicht auseinanderlaufen.
Das öffentliche Produktfaktenregisterist die kompakte, maschinenlesbare Fassung der geprüften Produktgrenzen. DerAntwortkatalog formuliert häufige Fragen daraus. Veröffentlichungstests vergleichen diese Dateien mit Preislogik, Produkt-Handbuch und zentralen Seiten, damit veraltete Preise oder Leistungsversprechen nicht unbemerkt weiterleben.
llms.txt und zusätzliche JSON-Fassungen sind Hilfsformate. Maßgeblich bleiben crawlbares HTML, kanonische URLs und konsistente, öffentlich prüfbare Fakten.
6. Aktualisierung, Vergleiche und Korrekturen
Ein Datum ist nur dann ein Qualitätssignal, wenn es etwas bedeutet.
Ein sichtbares Aktualisierungsdatum wird nach einer materiellen Prüfung oder Änderung gesetzt, nicht nach einer bloßen Formatierung oder einem technischen Neubau. Rechtssensible Werte werden gesondert überwacht. Bei Vergleichen weisen wir darauf hin, dass Jahresabschluss.io selbst Anbieter ist; wir vermeiden scheinpräzise Drittanbieterpreise ohne aktuelle Beleglage und benennen die Auswahlkriterien.
Der Bearbeitungsstand im Verantwortungsblock und das Seitendatum bezeichnen denselben dokumentierten Inhaltsstand. Sie behaupten keine zusätzliche persönliche Fachprüfung. Für eine Rechtsaussage bleibt die am jeweiligen Abschnitt genannte Norm mit Absatz, Satz und gegebenenfalls Übergangsregel maßgeblich; für eine Produkteigenschaft die verlinkte Produktbeschreibung.
Korrekturhinweise gehen an info@jahresabschluss.io. Hilfreich sind URL, Zitat, Begründung und Primärquelle. Betrifft eine Korrektur einen Produktfakt, wird nicht nur die einzelne Seite, sondern auch die maschinenlesbaren Fassungen und Messmodelle geprüft.
Diese Richtlinie ist eine öffentliche Selbstverpflichtung. Sie ersetzt keine gesetzliche Pflicht und keine fachliche Beratung, macht aber unseren Prüfmaßstab nach außen kontrollierbar.