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Anlage AVEÜR

Anlage AVEÜR: das Anlagenverzeichnis zur EÜR mit AfA, GWG und Sammelposten

Anschaffungen wie ein Firmenwagen, eine Maschine oder eine Büroeinrichtung wirken in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht über den Kaufpreis, sondern über die Abschreibung. Die Anlage AVEÜR ist das amtliche Verzeichnis dazu. Diese Seite erklärt ihren Aufbau, die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten und die aktuell geltenden Abschreibungsregeln.

Stand: 2026-10-15

Wozu die Anlage AVEÜR dient

§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG verpflichtet auch Einnahmen-Überschuss-Rechner, die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung anzuwenden. Der Kaufpreis eines abnutzbaren Anlageguts wird also nicht im Zahlungsjahr abgezogen, sondern über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG sind Anlagegüter außerdem in laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen. Die Anlage AVEÜR ist die amtliche Form, in der diese Angaben an das Finanzamt gehen.

Nach der amtlichen Anleitung ist die Anlage AVEÜR Bestandteil der Anlage EÜR und wird mit ihr übermittelt. Die Einzelbezeichnung der Wirtschaftsgüter innerhalb einer Gruppe, etwa fünf Fahrzeuge in der Gruppe „Kfz“, ist freiwillig. Die Anleitung weist aber darauf hin, dass solche Angaben dem Finanzamt einen genaueren Überblick geben und Rückfragen vermeiden können.

Aufbau: Gruppen und Spalten

Jede Gruppe der AVEÜR folgt derselben Rechnung: Buchwert zu Beginn plus Zugänge minus Sonderabschreibungen minus AfA minus Abgänge ergibt den Buchwert am Ende.

Gruppen der Anlage AVEÜR und ihr Ziel in der Anlage EÜR (Vordruck 2026, in Klammern 2025)
Gruppe in der AVEÜRBeispieleAfA fließt in Zeile der Anlage EÜR
Grundstücke: Grund und Boden, Gebäude, grundstücksgleiche RechteBetriebsgebäude, Werkstatt32 (31)
Häusliches Arbeitszimmer: Anteil Grund und Boden, GebäudeteilAnteil am selbst genutzten Haus66 (65), bei den Arbeitszimmerkosten
Immaterielle WirtschaftsgüterErworbener Praxis- oder Firmenwert, Lizenzen33 (32)
Bewegliche Wirtschaftsgüter: KfzFirmenwagen, Transporter; Angabe, ob ein Elektro- oder Hybridfahrzeug vorhanden ist34 (33)
Bewegliche Wirtschaftsgüter: BüroausstattungMöbel, Computer, Telefonanlage34 (33)
Bewegliche Wirtschaftsgüter: andereMaschinen, Werkzeuge, Ladeneinrichtung34 (33)
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStGZusätzlich zur normalen AfA35 (34)
Sammelposten je BildungsjahrFünf Jahrgänge nebeneinander38 (37)
Finanzanlagen und bestimmtes UmlaufvermögenBeteiligungen, Wertpapiere, Grund und Boden des UmlaufvermögensErst bei Verkauf oder Entnahme
Abgänge aller GruppenVerkauf, Entnahme, VerschrottungRestbuchwert in 39 (38)

GWG, Sammelposten oder Abschreibung: die Grenzen

Entscheidend sind die Anschaffungskosten je Wirtschaftsgut ohne Vorsteuer.

Das Wahlrecht für den Sammelposten gilt einheitlich für alle Güter eines Wirtschaftsjahres zwischen 250 € und 1.000 €. Wer es nutzt, kann in diesem Jahr nur noch Güter bis 250 € sofort abziehen; ein Stuhl für 600 € landet dann ebenfalls im Sammelposten. Scheidet ein Gut aus dem Sammelposten aus, etwa durch Verkauf, wird der Posten nicht vermindert — er läuft unverändert weiter.

§ 6 Abs. 2 EStG misst die Grenzen an den Kosten „vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag“. Nach überwiegender Auffassung gilt deshalb auch für Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug der Nettobetrag als Maßstab; abgezogen wird bei ihnen dann der Bruttobetrag, weil die Umsatzsteuer für sie Kosten ist.

Behandlung beweglicher Anlagegüter nach Anschaffungskosten (netto)
Anschaffungskosten nettoMöglichkeitenVerzeichnis
bis 250 €Sofort als BetriebsausgabeKein gesondertes Verzeichnis nötig
über 250 € bis 800 €Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 EStG) oder Sammelposten, falls für das Jahr gewähltGWG: laufendes Verzeichnis, nicht in der AVEÜR; Sammelposten: in der AVEÜR
über 800 € bis 1.000 €Sammelposten mit Auflösung zu je einem Fünftel über fünf Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG) oder Abschreibung über die NutzungsdauerAVEÜR
über 1.000 €Abschreibung über die Nutzungsdauer, linear oder — bei Anschaffung vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 — degressivAVEÜR

Was „selbständig nutzbar“ bedeutet

Den Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut gibt es nur für abnutzbare, bewegliche Güter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind. Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG ist ein Gut nicht selbständig nutzbar, wenn es nur zusammen mit anderen Anlagegütern genutzt werden kann und mit ihnen technisch abgestimmt ist — selbst wenn es sich herauslösen und anderswo einfügen lässt. Ein Spezialwerkzeug, das nur in einer bestimmten Maschine funktioniert, ist deshalb kein GWG, sondern Teil der Maschine. Ein Schreibtischstuhl oder ein Tablet dagegen sind selbständig nutzbar.

Die frühere Grenze von 150 € für das Verzeichnis gilt nicht mehr; heute sind GWG über 250 € mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten zu verzeichnen, sofern sich das nicht ohnehin aus Ihren Aufzeichnungen ergibt.

Abschreibung: die Regeln, die 2025 bis 2027 gelten

Lineare AfA, monatsgenau

Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt; im Anschaffungsjahr nur für die Monate ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Anhaltspunkte für die Nutzungsdauer geben die amtlichen AfA-Tabellen, etwa sechs Jahre für einen Pkw und 13 Jahre für Büromöbel.

Degressive AfA für Anschaffungen ab Juli 2025

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern mit Anschaffung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 lässt § 7 Abs. 2 EStG eine degressive AfA vom jeweiligen Restwert zu: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 %.

Computer und Software

Für Computerhardware einschließlich Peripherie sowie Betriebs- und Anwendersoftware kann nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen werden. Die Kosten lassen sich dann im Anschaffungsjahr voll abziehen; in der AVEÜR erscheinen die Güter trotzdem.

Elektrofahrzeuge

Für Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden und zum Anlagevermögen gehören, erlaubt § 7 Abs. 2a EStG wahlweise eine feste Staffel: im Anschaffungsjahr 75 %, im ersten Folgejahr 10 %, in den beiden nächsten je 5 %, danach 3 % und zuletzt 2 %. Eine Kürzung nach Monaten gibt es dabei nicht, und die Staffel ist nur ohne Sonderabschreibung möglich.

Sonderabschreibung nach § 7g

Kleine und mittlere Betriebe können für bewegliche Güter im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren zusätzlich bis zu 40 % der Anschaffungskosten abschreiben, wenn der Gewinn im Vorjahr 200.000 € nicht überstieg und das Gut zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird. Für Anschaffungen vor 2024 lag die Grenze bei 20 %.

Verkauf und Entnahme eines Anlageguts

Verkaufen Sie ein Anlagegut, ist der Erlös ohne Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme in Zeile 19 der Anlage EÜR. Gleichzeitig wird der Restbuchwert — Anschaffungskosten minus bisherige Abschreibungen — als Betriebsausgabe angesetzt (2025: Zeile 38, 2026: Zeile 39) und in der AVEÜR als Abgang gezeigt. Im Saldo wird so nur der Unterschied zwischen Erlös und Restbuchwert besteuert. Für das Verkaufsjahr steht noch die zeitanteilige Abschreibung bis zum Ausscheiden zu.

Beispiel mit erfundenen Zahlen: Ein Transporter steht Anfang 2026 mit 12.000 € Restbuchwert in der AVEÜR, die jährliche Abschreibung beträgt 4.800 €. Er wird Ende Mai 2026 für 15.000 € netto verkauft. Für Januar bis Mai stehen noch fünf Monate Abschreibung zu, also 2.000 €, sodass der Restbuchwert beim Verkauf 10.000 € beträgt. In der EÜR 2026 stehen 15.000 € Erlös und 10.000 € Restbuchwert, im Ergebnis also 5.000 € Gewinn aus dem Verkauf. Bei einer Entnahme ins Privatvermögen tritt an die Stelle des Erlöses in der Regel der Teilwert.

So geht es mit euer.io

  • Kategorien immateriell, beweglich, Gebäude, GWG und Sammelposten, Sammelposten über das Fünf-Jahres-Fenster
  • GWG- und Sammelpostengrenze immer auf den Nettobetrag, auch beim Kleinunternehmer
  • Restbuchwerte ausgeschiedener Güter und Sonderabschreibung nach § 7g EStG getrennt ausgewiesen
  • Abschreibungskonten des Journals bleiben außen vor, damit nichts doppelt zählt

In euer.io kommt die Abschreibung ausschließlich aus dem Anlagenregister: Sie erfassen jedes Anlagegut einmal, und das Modul ermittelt Anschaffungskosten, Buchwert zu Beginn, Zugang, Sonderabschreibung, Abschreibung, Abgang und Buchwert zum Ende. Daraus entstehen die Gruppen der Anlage AVEÜR und die Abschreibungszeilen der Anlage EÜR.

Häufige Fragen

Muss ich die Anlage AVEÜR immer abgeben?

Sie ist nach der amtlichen Anleitung Bestandteil der Anlage EÜR und wird mit ihr übermittelt, sobald Sie Anlagevermögen haben — also Anlagegüter mit Buchwert, Zugängen, Abschreibungen, Abgängen oder einen Sammelposten. Wer keinerlei Anlagevermögen hat, hat auch nichts einzutragen.

Gehören geringwertige Wirtschaftsgüter in die Anlage AVEÜR?

Nein. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto, die Sie sofort abziehen, stehen in der Anlage EÜR in einer eigenen Zeile (2025: Zeile 36, 2026: Zeile 37), nicht in der AVEÜR. Über 250 € müssen Sie sie aber in einem eigenen Verzeichnis festhalten, wenn sich Anschaffungstag und Kosten nicht aus Ihren Aufzeichnungen ergeben.

Wie schreibe ich einen Laptop für 1.400 € in der EÜR ab?

Nach dem BMF-Schreiben zu digitalen Wirtschaftsgütern dürfen Sie für Computerhardware eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen und die 1.400 € im Anschaffungsjahr voll abschreiben, unabhängig vom Monat. Der Laptop wird trotzdem in der Anlage AVEÜR als Zugang und Abschreibung erfasst. Die Vorsteuer ziehen Sie gesondert ab, wenn Sie regelbesteuert sind.

Lohnt sich der Sammelposten?

Das hängt vom Jahr ab. Der Sammelposten erlaubt für Güter zwischen 800 € und 1.000 € eine Verteilung über fünf Jahre statt über die oft längere Nutzungsdauer, kostet aber den Sofortabzug für Güter zwischen 250 € und 800 €, weil die Wahl für alle Güter des Jahres gilt. Wer überwiegend günstige Güter kauft, fährt mit dem GWG-Sofortabzug meist schneller.

Was passiert mit dem Restbuchwert, wenn ich ein Anlagegut verkaufe?

Der Restbuchwert wird im Jahr des Verkaufs als Betriebsausgabe angesetzt, der Verkaufserlös ist Betriebseinnahme. Für Güter im Sammelposten gilt das nicht: Der Posten wird weiter mit einem Fünftel je Jahr aufgelöst, der Erlös ist trotzdem Einnahme.

Gilt die degressive Abschreibung auch in der EÜR?

Ja. § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG verweist auf die AfA-Vorschriften, also auch auf § 7 Abs. 2 EStG. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1. Juli 2025 bis Ende 2027 angeschafft werden, ist die degressive AfA mit höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes und höchstens 30 % zulässig.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

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