§ 7g EStG
Investitionsabzugsbetrag in der EÜR: Abschreibung vorziehen, bevor Sie kaufen
Mit dem Investitionsabzugsbetrag können kleine und mittlere Betriebe einen Teil der Kosten einer geplanten Anschaffung schon Jahre vor dem Kauf vom Gewinn abziehen. Diese Seite erklärt die Voraussetzungen nach § 7g EStG, die Zeilen der Anlage EÜR, ein durchgerechnetes Beispiel und die Folgen, wenn die Investition ausbleibt.
Stand: 2026-10-15
Die Voraussetzungen nach § 7g EStG
- Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, auch gebrauchte und auch geringwertige — nicht Gebäude und nicht immaterielle Wirtschaftsgüter.
- Gewinngrenze: Der Gewinn im Abzugsjahr darf ohne Investitionsabzugsbeträge und Hinzurechnungen 200.000 € nicht übersteigen (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG).
- Höhe: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag: Im Abzugsjahr und in den drei Vorjahren zusammen höchstens 200.000 € je Betrieb, soweit die Beträge noch nicht hinzugerechnet oder rückgängig gemacht wurden.
- Nutzung: Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden — nach der amtlichen Anleitung zu mindestens 90 %.
- Übermittlung: Die Summen der Abzugs- und Hinzurechnungsbeträge müssen nach amtlichem Datensatz elektronisch übermittelt werden, bei der EÜR also mit der Anlage EÜR.
- Das Wirtschaftsgut muss im Abzugsjahr nicht mehr konkret benannt werden; der Abzug darf auch einen Verlust entstehen lassen oder erhöhen.
Der Ablauf in der Anlage EÜR
Ein Investitionsabzugsbetrag berührt mindestens zwei Jahre: das Abzugsjahr und das Jahr der Anschaffung.
Die Höhe der Beträge und die Ausübung der Wahlrechte sind nach der amtlichen Anleitung für jedes einzelne Wirtschaftsgut auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Für Wirtschaftsgüter, die 2026 angeschafft werden, können Abzugsbeträge aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 hinzugerechnet werden.
| Jahr | Vorgang | Zeile |
|---|---|---|
| Abzugsjahr | Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd abziehen | 89 (88) |
| Jahr der Anschaffung | Hinzurechnung des Abzugsbetrags, je nach Abzugsjahr in eigener Zeile | 85 bis 87 (84 bis 86) |
| Jahr der Anschaffung | Herabsetzung der Anschaffungskosten um bis zu 50 %, höchstens in Höhe der Hinzurechnung | 36 (35) |
| Jahr der Anschaffung und Folgejahre | Abschreibung von den herabgesetzten Anschaffungskosten | 34 (33) |
| Jahr der Anschaffung und vier Folgejahre | Sonderabschreibung bis zu 40 % zusätzlich | 35 (34) |
| Bis Ende des dritten Folgejahres | Nicht verbrauchte Abzugsbeträge im Abzugsjahr rückgängig machen | Berichtigte Anlage EÜR des Abzugsjahres |
Rechenbeispiel: ein Transporter für 40.000 €
Erfundene Zahlen eines regelbesteuerten Handwerkers, der seinen Gewinn per EÜR ermittelt und den Transporter zu mehr als 90 % betrieblich nutzt.
Hinzurechnung und Herabsetzung heben sich 2026 auf. Die Abschreibung läuft danach nur noch auf 20.000 €, denn die andere Hälfte der Anschaffungskosten wurde bereits 2025 abgezogen. Über die gesamte Nutzungsdauer werden so nicht mehr als die 40.000 € Anschaffungskosten abgezogen — der Investitionsabzugsbetrag verschiebt den Abzug zeitlich nach vorn, er erhöht ihn nicht. Die Sonderabschreibung setzt voraus, dass der Gewinn im Vorjahr der Anschaffung ohne Investitionsabzugsbeträge 200.000 € nicht überstieg; das ist mit 70.000 € erfüllt. Statt der linearen wäre für einen Kauf im Jahr 2026 auch die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG möglich gewesen.
| Schritt | Betrag | Wirkung auf den Gewinn |
|---|---|---|
| 2025: Gewinn vor Investitionsabzugsbetrag | 70.000 € | — |
| 2025: Investitionsabzugsbetrag, 50 % von 40.000 € | 20.000 € | Gewinn 2025 sinkt auf 50.000 € |
| Juli 2026: Anschaffung zu 40.000 € netto | — | Keine unmittelbare Wirkung |
| 2026: Hinzurechnung | 20.000 € | plus 20.000 € |
| 2026: Herabsetzung der Anschaffungskosten | 20.000 € | minus 20.000 € |
| Bemessungsgrundlage für die Abschreibung | 20.000 € | — |
| 2026: lineare AfA, 6 Jahre, Juli bis Dezember | 1.666,67 € | minus 1.666,67 € |
| 2026: Sonderabschreibung 40 % von 20.000 € | 8.000 € | minus 8.000 € |
| Gewinnwirkung 2026 insgesamt | — | minus 9.666,67 € |
Wenn die Investition ausbleibt oder die Nutzung nicht passt
Wird bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres nicht investiert, ist der Abzug nach § 7g Abs. 3 EStG im Abzugsjahr rückgängig zu machen — durch eine berichtigte Anlage EÜR für dieses Jahr. Der Steuerbescheid wird auch dann geändert, wenn er bereits bestandskräftig ist. Weil § 7g EStG die Sonderregel des § 233a Abs. 2a AO ausschließt, laufen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO ab dem regulären Zinsbeginn 15 Monate nach Ende des Abzugsjahres, derzeit 0,15 % je Monat. Sie können einen Abzugsbetrag auch freiwillig vorzeitig rückgängig machen.
Wird zwar angeschafft, das Wirtschaftsgut aber im Anschaffungsjahr oder im Folgejahr nicht zu mindestens 90 % betrieblich in einer inländischen Betriebsstätte genutzt, werden nach § 7g Abs. 4 EStG Hinzurechnung und Herabsetzung im Anschaffungsjahr rückgängig gemacht. Der Abzugsbetrag kann dann nach der amtlichen Anleitung für eine andere begünstigte Investition genutzt werden; ist das nicht möglich, wird er im Abzugsjahr rückgängig gemacht. Bei einem Pkw ist der Nachweis der betrieblichen Nutzung in der Praxis meist nur mit einem Fahrtenbuch zu führen.
Wann sich der Investitionsabzugsbetrag lohnt
- Wenn der Gewinn im Abzugsjahr hoch und in den Folgejahren voraussichtlich niedriger ist — dann wird Gewinn aus einem Jahr mit höherem in ein Jahr mit niedrigerem Steuersatz verschoben.
- Wenn Liquidität für die Anschaffung gebraucht wird: Die geringere Steuerlast im Abzugsjahr bleibt im Betrieb.
- Wenn die Investition wirklich geplant ist. Ein Abzug auf Vorrat, der später mit Zinsen rückgängig gemacht wird, bringt wenig.
- Weniger, wenn der Gewinn ohnehin so niedrig ist, dass kaum Einkommensteuer anfällt — dann verschiebt der Abzug Gewinn nur in Jahre, in denen er womöglich höher besteuert wird. In solchen Fällen lohnt es sich, die Planung mit Ihrer Steuerberatung durchzurechnen.
So geht es mit euer.io
- Fristwächter als Hinweis, bevor der dreijährige Investitionszeitraum endet
- Die Nutzungsfrage — mindestens 90 % betrieblich — muss beantwortet sein, bevor Hinzurechnung und Sonderabschreibung angesetzt werden
- Herabsetzung mindert auch die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten
- Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG nur auf beweglichen Wirtschaftsgütern
euer.io führt Investitionsabzugsbeträge als eigenes Register: Sie erfassen je geplantem Wirtschaftsgut Abzugsjahr und Betrag, und das Modul trägt Abzug, Hinzurechnung, Herabsetzung und Sonderabschreibung in die richtigen Zeilen der Anlage EÜR und der Anlage AVEÜR ein.
Häufige Fragen
Wie hoch darf der Investitionsabzugsbetrag in der EÜR sein?
Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten je Wirtschaftsgut. Zusammen mit den noch offenen Abzugsbeträgen der drei Vorjahre dürfen es höchstens 200.000 € je Betrieb sein. Voraussetzung ist zudem, dass der Gewinn im Abzugsjahr ohne Investitionsabzugsbeträge 200.000 € nicht übersteigt.
Muss ich das geplante Wirtschaftsgut beim Abzug genau benennen?
Nein. Nach der aktuellen Fassung des § 7g EStG und der amtlichen Anleitung kommt es nicht darauf an, dass Wirtschaftsgut und voraussichtliche Kosten im Abzugsjahr benannt wurden. Im Jahr der Anschaffung erläutern Sie die Hinzurechnung aber für jedes Wirtschaftsgut auf einem gesonderten Blatt.
Kann ich einen Investitionsabzugsbetrag für einen Pkw bilden?
Ja, wenn der Pkw im Anschaffungsjahr und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird. Bei der üblichen privaten Mitbenutzung eines Firmenwagens ist das oft nicht erfüllt, und der Nachweis gelingt praktisch nur mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch.
Was passiert, wenn ich nicht investiere?
Läuft der dreijährige Investitionszeitraum ohne passende Anschaffung ab, wird der Abzug in dem Jahr rückgängig gemacht, in dem Sie ihn vorgenommen hatten. Der Bescheid für dieses Jahr wird geändert; für die Nachzahlung berechnet das Finanzamt Zinsen nach § 233a AO.
Kann ich Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung kombinieren?
Ja. Im Jahr der Anschaffung können Sie neben der Hinzurechnung und Herabsetzung zusätzlich die Sonderabschreibung von bis zu 40 % nach § 7g Abs. 5 EStG nutzen, verteilt auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Für Anschaffungen vor 2024 lag die Grenze bei 20 %.
Darf der Investitionsabzugsbetrag zu einem Verlust führen?
Ja. § 7g Abs. 1 EStG erlaubt den Abzug ausdrücklich auch dann, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Maßgeblich für die Gewinngrenze von 200.000 € ist der Gewinn vor dem Abzug.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 7g EStG — Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
- BMF-Schreiben vom 1. September 2026: Anlage EÜR 2026 — Anleitung zu den Zeilen 35, 36 und 85 bis 89, Verweis auf BMF-Schreiben vom 15.06.2022
- § 233a AO — Verzinsung von Steuernachforderungen
- § 238 AO — Zinssatz 0,15 % je Monat
- § 7 EStG — Lineare und degressive Abschreibung
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