Kleinunternehmer
EÜR als Kleinunternehmer: was anders ist, wenn keine Umsatzsteuer anfällt
Kleinunternehmer ermitteln ihren Gewinn mit derselben Anlage EÜR wie alle anderen Selbstständigen — nur ohne Umsatzsteuer. Diese Seite zeigt, welche Zeilen sie nutzen, warum Ausgaben brutto eingetragen werden, wie die Grenzen der Kleinunternehmerregelung seit 2025 funktionieren und was in der EÜR passiert, wenn der Umsatz im laufenden Jahr über 100.000 € steigt.
Stand: 2026-10-15
Die Kleinunternehmerregelung seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 sind Kleinunternehmer-Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, sofern der Gesamtumsatz des Vorjahres nicht über 25.000 € lag und der des laufenden Kalenderjahres die 100.000 € nicht übersteigt. Wer die Tätigkeit im laufenden Jahr aufnimmt, darf nach der amtlichen Anleitung zur Anlage EÜR im Gründungsjahr höchstens 25.000 € Gesamtumsatz erzielen.
Der Gesamtumsatz wird nach § 19 Abs. 2 UStG nach vereinnahmten Entgelten berechnet — also nach demselben Zuflussprinzip, nach dem auch die EÜR rechnet. Bestimmte steuerfreie Umsätze werden abgezogen, und Umsätze mit Anlagegütern, etwa der Verkauf des alten Firmenwagens, bleiben außer Betracht.
Kleinunternehmer sind von den Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG ausgenommen; Voranmeldungen und eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung entfallen damit grundsätzlich. Unberührt bleiben die Pflicht, auf Aufforderung des Finanzamts eine Erklärung abzugeben, und die Anmeldung von Steuern, die sie als Leistungsempfänger schulden. Auf die Regelung können Sie nach § 19 Abs. 3 UStG verzichten; der Verzicht bindet Sie mindestens fünf Kalenderjahre.
So sieht die Anlage EÜR des Kleinunternehmers aus
| Vorgang | Zeile | Hinweis |
|---|---|---|
| Betriebseinnahmen aus der Tätigkeit | 12 / 12 | Vollständiger vereinnahmter Betrag, ohne Erlöse aus Anlagenverkauf und Entnahmen |
| Darin enthaltene nicht steuerbare und nach § 19 Abs. 2 UStG abzuziehende Umsätze | 13 / 13 | Nachrichtlich, bereits in Zeile 12 enthalten |
| Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen und vereinnahmte Umsatzsteuer | 15 und 17 | In der Regel leer |
| Verkauf oder Entnahme von Anlagegütern | 19 / 19 | Erlös bzw. Teilwert |
| Private Kfz-Nutzung | 20 / 20 | Nutzungswert nach 1-%-Regel oder Fahrtenbuch |
| Ausgaben aller Art | Jeweilige Zeile | Bruttobetrag einschließlich der gezahlten Umsatzsteuer |
| Gezahlte Vorsteuer | 57 / 58 | Leer, denn Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug |
| An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer | 58 / 59 | Nur in Sonderfällen, etwa bei Steuer als Leistungsempfänger nach § 13b UStG |
| Entnahmen und Einlagen | 106 und 107 / 107 und 108 | Pflichtangabe wie bei jedem Einzelunternehmen |
Warum Ausgaben brutto eingetragen werden
Weil Kleinunternehmer nach § 15 Abs. 2 UStG keine Vorsteuer abziehen dürfen, ist die Umsatzsteuer auf ihren Eingangsrechnungen echter Aufwand. Die amtliche Anleitung zur Anlage EÜR bestimmt deshalb ausdrücklich, dass Kleinunternehmer den Bruttobetrag angeben. Eine Software-Lizenz für 119 € brutto ist also mit 119 € Betriebsausgabe, nicht mit 100 €.
Eine Ausnahme gibt es bei den Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten: Sie werden nach § 6 Abs. 2 EStG an den Kosten ohne Vorsteuer gemessen. Ein Bürostuhl für 714 € brutto (600 € netto) ist damit ein geringwertiges Wirtschaftsgut und wird mit 714 € sofort abgezogen. Ein Schreibtisch für 1.071 € brutto (900 € netto) überschreitet die 800-€-Grenze; er wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben oder in einen Sammelposten eingestellt, jeweils mit dem Bruttobetrag, und steht in der Anlage AVEÜR.
Wenn der Umsatz im Jahr über 100.000 € steigt
Seit 2025 endet die Kleinunternehmerregelung nicht erst im Folgejahr, sondern sofort: Nach der amtlichen Anleitung unterliegt bereits der vereinnahmte Umsatz, mit dem Sie die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschreiten, der Regelbesteuerung. Alle bis dahin vereinnahmten Umsätze bleiben steuerfrei. Im Gründungsjahr gilt dasselbe schon beim Überschreiten von 25.000 €.
In der Anlage EÜR teilen sich die Einnahmen dieses Jahres deshalb auf: Die Umsätze vor der Überschreitung stehen in Zeile 12, die Umsätze ab der Überschreitung netto in Zeile 15 mit der Umsatzsteuer in Zeile 17. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auch Vorsteuer abziehen, und Ausgaben stehen netto in der EÜR. Rechnungen, die nach der Überschreitung noch ohne Umsatzsteuer gestellt wurden, sollten Sie berichtigen.
Beispiel mit erfundenen Zahlen: Eine Grafikerin, deren Gesamtumsatz 2025 unter 25.000 € lag, hat bis Ende September 2026 genau 97.000 € vereinnahmt. Am 14. Oktober geht eine Zahlung über 5.000 € ein. Mit diesem Zufluss überschreitet sie die 100.000 €, deshalb ist schon diese Zahlung regelbesteuert. Für 2027 ist sie in jedem Fall kein Kleinunternehmer mehr, weil der Vorjahresumsatz über 25.000 € liegt.
Was Kleinunternehmer zusätzlich beachten
- Keine Umsatzsteuer ausweisen: Wer sie trotzdem auf die Rechnung schreibt, schuldet den ausgewiesenen Betrag nach § 14c UStG und muss ihn an das Finanzamt abführen.
- Pflichtangaben der Rechnung nach § 34a UStDV: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, Leistung, Entgelt und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer.
- E-Rechnung: Rechnungen über steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze dürfen nach § 34a UStDV stets als sonstige Rechnung übermittelt werden. Eingehende E-Rechnungen von Geschäftspartnern müssen Sie aber empfangen und verarbeiten können.
- Steuer als Leistungsempfänger: Beziehen Sie Leistungen, bei denen der Empfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG), etwa Werbeleistungen eines Unternehmens aus dem EU-Ausland, müssen Sie diese Steuer auch als Kleinunternehmer anmelden und zahlen; in der EÜR ist sie Betriebsausgabe.
- Grenzen laufend beobachten: Weil der Gesamtumsatz nach Zahlungseingang zählt, zeigt Ihre EÜR-Buchhaltung jederzeit, wie nah Sie an den 100.000 € sind.
- Kontenrahmen: Für die EÜR ist kein bestimmter Kontenrahmen vorgeschrieben. SKR03 und SKR04 eignen sich beide; wichtig ist, dass jede Kategorie eindeutig einer Zeile der Anlage EÜR zugeordnet ist.
So geht es mit euer.io
- Korrekturen wie Kfz-Privatnutzung, Telefon oder Geschenke richten sich nach dem Status des jeweiligen Jahres
- GWG- und Sammelpostengrenze immer netto, abgezogen wird der Bruttobetrag
- Ausgangsrechnungen als PDF und E-Rechnung
- Preis: 99 € pro Monat je Arbeitsbereich nach 7 Tagen kostenlosem Test, mit 100 KI-Belegen je Gesellschaft und Monat
euer.io berücksichtigt den Kleinunternehmerstatus je Wirtschaftsjahr: Bei § 19 UStG laufen die Erlöse in Zeile 12, und die Umsatzsteuer-Zeilen entfallen. Wird trotz Kleinunternehmerstatus Umsatzsteuer gebucht, erscheint ein Hinweis.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR abgeben?
Ja. Die Anlage EÜR ist nach § 60 Abs. 4 EStDV elektronisch zu übermitteln, eine Umsatzgrenze für eine formlose Gewinnermittlung gibt es nicht mehr. Ausgenommen sind nach der amtlichen Anleitung nur Tätigkeiten mit steuerfreien Einnahmen etwa nach § 3 Nr. 26 oder 26a EStG, wenn Sie keine Betriebsausgaben geltend machen.
In welche Zeile trage ich als Kleinunternehmer meine Einnahmen ein?
In Zeile 12 der Anlage EÜR, mit dem tatsächlich vereinnahmten Gesamtbetrag. Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern gehören in Zeile 19, die private Kfz-Nutzung in Zeile 20. Die Zeilen 15 bis 17 für umsatzsteuerpflichtige Einnahmen bleiben in der Regel leer.
Trage ich Ausgaben als Kleinunternehmer brutto oder netto ein?
Brutto. Weil Sie keine Vorsteuer abziehen, ist die gezahlte Umsatzsteuer Teil Ihrer Kosten. Nur für die Frage, ob ein Anlagegut unter die 800-€-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter fällt, kommt es auf den Nettobetrag an.
Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 100.000 € Umsatz habe?
Ab dem Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten, gilt sofort die Regelbesteuerung. In der EÜR stehen die Einnahmen bis dahin in Zeile 12, danach netto in Zeile 15 mit der Umsatzsteuer in Zeile 17. Im Folgejahr sind Sie wegen des Vorjahresumsatzes über 25.000 € ebenfalls kein Kleinunternehmer.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Seit 2025 grundsätzlich nicht, denn § 19 Abs. 1 UStG nimmt Kleinunternehmer von den Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG aus. Anders ist es, wenn das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert oder wenn Sie als Leistungsempfänger Umsatzsteuer schulden.
SKR03 oder SKR04 als Kleinunternehmer?
Beide sind möglich, das Gesetz schreibt für die EÜR keinen Kontenrahmen vor. SKR03 ist nach Ablauf der Buchungen gegliedert, SKR04 nach dem Aufbau des Jahresabschlusses. Wichtiger als die Wahl ist, dass sie dauerhaft bleibt und jedes Konto einer Zeile der Anlage EÜR zugeordnet ist.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 19 UStG — Kleinunternehmerregelung, Gesamtumsatz, Verzicht
- § 34a UStDV — Rechnungen von Kleinunternehmern
- § 6 EStG — Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter ohne Vorsteuerbetrag
- BMF-Schreiben vom 1. September 2026: Anlage EÜR 2026 — Anleitung zu Zeile 12 und zu Bruttobeträgen bei Kleinunternehmern
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