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EÜR-Software

EÜR-Software: woran Sie ein passendes Programm erkennen

Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gibt es Tabellenvorlagen, Rechnungsprogramme, Buchhaltungssoftware und die Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung. Diese Seite nennt die Kriterien, an denen sich eine EÜR-Software messen lassen muss, ordnet die Lösungsarten ehrlich ein und sagt, für wen euer.io passt — und für wen nicht.

Stand: 2026-10-15

Zehn Kriterien für EÜR-Software

  • Übermittlung: Erstellt das Programm die Anlage EÜR mit Anlage AVEÜR als amtlichen Datensatz und übermittelt sie selbst, oder müssen Sie Summen abtippen? Für welche Formularjahre?
  • Zufluss und Abfluss: Rechnet es nach dem Zahltag aus echten Bankumsätzen, oder nach Rechnungsdatum? Wie werden Skonto, Teilzahlungen und Zahlungen am Jahreswechsel behandelt?
  • Zeilenzuordnung: Sehen Sie für jedes Konto, in welcher Zeile der Anlage EÜR es landet, und können Sie das korrigieren?
  • Anlagenverzeichnis: Führt es Anlagegüter mit Abschreibung, geringwertigen Wirtschaftsgütern, Sammelposten und Restbuchwerten — und die degressive Abschreibung für Anschaffungen von Juli 2025 bis Ende 2027?
  • Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG mit Hinzurechnung, Herabsetzung und Fristen.
  • Anlage SZ: Erkennt es, wann übrige Schuldzinsen über 2.050 € die Anlage SZ auslösen, und schreibt es Entnahmen und Einlagen über die Jahre fort?
  • Umsatzsteuer: Voranmeldung aus denselben Buchungen, Zehn-Tage-Regel für die Vorauszahlung, Kleinunternehmerregelung je Jahr.
  • Belege: Erfassung per Foto oder Datei, Auslesen von Betrag und Steuer, Ablage nach den Aufbewahrungsfristen des § 147 AO, Empfang von E-Rechnungen.
  • Rechtsform: Kann es neben dem Einzelunternehmen auch GbR und Partnerschaft mit Feststellungserklärung und den Anlagen für die Beteiligten?
  • Preis und Bindung: Abo oder Einmalkauf, Kosten je Beleg oder Übermittlung, Testzeitraum, Kündbarkeit, Export Ihrer Daten beim Wechsel.

Die Lösungsarten im Vergleich

Die Einordnung beschreibt Kategorien, nicht einzelne Anbieter; innerhalb jeder Kategorie unterscheiden sich die Programme deutlich.

Lösungsarten für die EÜR nach Kategorie
KriteriumTabellenvorlageRechnungsprogrammBuchhaltungssoftware mit EÜRSteuerberatung
Laufende ErfassungVon HandAusgangsrechnungen, teils BelegeBank, Belege, Rechnungen, KasseDurch die Kanzlei oder gemeinsam
Zeilen der Anlage EÜRSelbst zuordnenTeilweiseIn der Regel hinterlegtDurch die Kanzlei
Anlagenverzeichnis und AfASelbst rechnenHäufig nicht enthaltenJe nach ProgrammJa
Anlage SZSelbst rechnenHäufig nicht enthaltenJe nach ProgrammJa
Übermittlung an das FinanzamtNeinJe nach ProgrammJe nach ProgrammJa
GestaltungsberatungNeinNeinNeinJa
Passt vor allem fürWenige Zahlungen, keine AnlagenDienstleister mit einfachen AusgabenLaufende Buchhaltung mit Umsatzsteuer und AnlagenKomplexe Fälle, Gestaltungsfragen, wenig eigene Zeit

EÜR selbst machen oder mit Steuerberatung?

Rechtlich dürfen Sie Ihre EÜR selbst erstellen und übermitteln; eine Pflicht zur Steuerberatung gibt es für Selbstständige nicht. Ob es sinnvoll ist, hängt weniger vom Umsatz ab als von den Fragen, die Ihr Betrieb aufwirft: Wer nur Honorare und laufende Kosten hat, kommt mit einer guten Software weit. Wer Immobilien im Betriebsvermögen hat, eine Betriebsaufgabe plant, Gesellschafter aufnimmt oder Rücklagen für Veräußerungsgewinne bilden möchte, profitiert von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Beides schließt sich nicht aus. Viele Selbstständige führen die laufende Buchhaltung selbst in einer Software und lassen die Jahreserklärung oder einzelne Fragen von ihrer Kanzlei prüfen. Bedenken Sie dabei die Fristen: Mit Steuerberatung gilt für die Erklärung eine längere Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres, ohne Beratung endet sie am 31. Juli des Folgejahres.

E-Rechnung: was die Software heute schon können muss

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können — auch Einnahmen-Überschuss-Rechner. Für das Ausstellen gelten Übergangsregeln nach § 27 Abs. 38 UStG: Papier- und andere Rechnungsformate bleiben bis Ende 2026 zulässig, für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 € bis Ende 2027. Kleinunternehmer dürfen ihre Rechnungen nach § 34a UStDV weiterhin als sonstige Rechnung übermitteln.

Für die Softwareauswahl heißt das: Das Programm sollte E-Rechnungen im strukturierten Format einlesen und lesbar darstellen können und, falls Sie nicht Kleinunternehmer sind, spätestens ab 2027 oder 2028 E-Rechnungen ausstellen.

Wie Sie eine EÜR-Software prüfen, bevor Sie sich festlegen

  • Nehmen Sie Ihre letzte abgegebene EÜR und die Kontoauszüge eines Monats und spielen Sie diesen Monat im Testzeitraum durch.
  • Prüfen Sie, ob die Zeilen der Anlage EÜR mit Ihrer bisherigen Zuordnung übereinstimmen, und wenn nicht, warum.
  • Legen Sie ein Anlagegut mit Anschaffung im laufenden Jahr an und kontrollieren Sie die monatsgenaue Abschreibung.
  • Spielen Sie den Jahreswechsel durch: eine Rechnung im Dezember, Zahlung im Januar; eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung bis zum 10. Januar.
  • Klären Sie, wie Sie Ihre Daten und Belege wieder herausbekommen, falls Sie später wechseln.

So geht es mit euer.io

  • Passt: laufende Buchhaltung mit Umsatzsteuer-Voranmeldung, Anlagegütern, Investitionsabzugsbeträgen, Kleinunternehmerregelung, Berichte von Marktplätzen und Online-Shops
  • Passt nicht: Land- und Forstwirtschaft, abweichendes Wirtschaftsjahr, Kapitalgesellschaften; Lohnabrechnung ist nicht enthalten
  • Sonderfälle wie Rücklagen nach § 6b und § 6c EStG oder Beteiligungserträge im Teileinkünfteverfahren sind nicht für die Direktübermittlung abgebildet — hier ist eine Steuerberatung der richtige Weg
  • KI-Prüfung mit Kontierungsvorschlägen und höchstens fünf Optimierungs-Hinweisen mit Paragrafenbezug; sie ersetzt keine Steuerberatung
  • Kosten: 99 € pro Monat je Arbeitsbereich nach einem kostenlosen Test über 7 Tage, monatlich kündbar; inklusive 100 KI-Belegen je Gesellschaft und Monat, jeder weitere kostet 0,20 €

euer.io ist eine Buchhaltung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Einzelunternehmen, Freiberufler, e.K., GbR und Partnerschaftsgesellschaften unterhalb der Buchführungspflicht. Bank, Belege, Rechnungen, Kasse und Anlagegüter erfassen Sie laufend; daraus entstehen die Anlage EÜR, die Anlage AVEÜR und bei Bedarf die Anlage SZ, die nach Ihrer Freigabe direkt an ELSTER übermittelt werden. Das Modul befindet sich in der Beta.

Häufige Fragen

Welche Software brauche ich für die EÜR?

Vorgeschrieben ist keine. Sie brauchen aber einen Weg, die Anlage EÜR nach amtlichem Datensatz elektronisch zu übermitteln, und Aufzeichnungen, aus denen sich der Gewinn ableiten lässt. Ob das eine Tabelle mit nachträglicher Eingabe, eine Buchhaltungssoftware mit eigener Übermittlung oder die Kanzlei ist, hängt von Umfang und Komplexität Ihres Betriebs ab.

Gibt es kostenlose EÜR-Software?

Es gibt kostenlose Tabellenvorlagen und Programme mit eingeschränktem Funktionsumfang. Prüfen Sie dort besonders, ob Anlagenverzeichnis, Anlage SZ und die Übermittlung an das Finanzamt enthalten sind. euer.io ist nicht kostenlos: Nach 7 Tagen Test kostet es 99 € pro Monat je Arbeitsbereich, dafür sind laufende Erfassung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Übermittlung der Anlage EÜR enthalten.

Kann ich die EÜR ohne Steuerberater erstellen?

Ja. Die Pflicht zur Abgabe trifft Sie selbst, und das Gesetz verlangt keine Beratung. Bei einfachen Verhältnissen genügt eine sorgfältige Buchhaltung; bei Fragen zu Immobilien, Betriebsaufgabe, Gesellschafterwechsel oder Rücklagen ist eine Steuerberatung sinnvoll.

Woran erkenne ich, ob eine EÜR-Software das Zufluss-Prinzip richtig anwendet?

Schreiben Sie im Test eine Rechnung im Dezember und buchen Sie den Zahlungseingang im Januar. Eine korrekt rechnende Software zeigt die Einnahme erst im neuen Jahr. Gleiches gilt umgekehrt für Lieferantenrechnungen und für Skonto, das nicht als Einnahme oder Ausgabe erscheinen darf.

Was kostet euer.io?

Der Arbeitsbereich kostet 99 € im Monat, vorher können Sie 7 Tage kostenlos testen, und das Abo ist monatlich kündbar. Je Gesellschaft sind monatlich 100 KI-Belege eingeschlossen, jeder weitere kostet 0,20 €. Außerdem deckt das Abo je Gesellschaft innerhalb von zwölf Monaten die Übermittlung einer Anlage EÜR für ein Wirtschaftsjahr und die Steuererklärungen für einen Veranlagungszeitraum ab.

Muss eine EÜR-Software E-Rechnungen verarbeiten können?

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025, daher sollte die Software sie einlesen können. Ausstellen müssen Sie sie nach den Übergangsregeln des § 27 Abs. 38 UStG spätestens für Umsätze ab 2027, mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € ab 2028. Für Kleinunternehmer gilt das Ausstellen nicht.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

  • § 60 EStDV — Elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung
  • § 27 UStG — Übergangsregeln zur E-Rechnung in Abs. 38
  • § 34a UStDV — Rechnungen von Kleinunternehmern
  • § 147 AO — Aufbewahrungsfristen
  • § 149 AO — Abgabefristen mit und ohne Beratung

euer.io mit Ihren eigenen Zahlen prüfen

Spielen Sie einen Monat Ihrer Buchhaltung im Testzeitraum durch und sehen Sie, wie die Zeilen der Anlage EÜR entstehen. 7 Tage kostenlos testen.

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