Das System der Maßgeblichkeit
Grundsatz, Wahlrechtsvorbehalt und Durchbrechungen.
Grundsatz
Steuerliche Wahlrechte
Keine umgekehrte Maßgeblichkeit
Durchbrechungen
Einheitsbilanz
Ueberleitungsrechnung
Praxis: Einheitsbilanz oder Überleitungsrechnung?
Die Weichenstellung für E-Bilanz und latente Steuern.
Für die meisten kleinen Kapitalgesellschaften ohne Pensionszusagen, Drohverlustrückstellungen und Sonderabschreibungen ist die Einheitsbilanz der einfachste Weg: Handelsbilanz aufstellen, Wahlrechte in beiden Rechenwerken gleich ausüben, eine Bilanz an das Finanzamt übermitteln.
Sobald zwingende Abweichungen bestehen, führen zwei Wege zum Ziel: eine eigene Steuerbilanz oder die Überleitungsrechnung nach Paragraph 60 Abs. 2 EStDV, die je Bilanzposten die steuerlichen Wertansätze aus den handelsrechtlichen ableitet. In der E-Bilanz-Taxonomie ist dafür ein eigener Berichtsbestandteil vorgesehen.
Jahresabschluss.io prüft Ihren Abschluss gegen einen Katalog der wichtigsten Handels-/Steuerbilanz-Divergenzen, zeigt erkannte Abweichungen transparent an und übermittelt die E-Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung.
Weiterführende Seiten
E-Bilanz mit KI | Lexikon: Latente Steuern | Lexikon: Teilwertabschreibung | Lexikon: Bilanzberichtigung | Lexikon: HGB