Rechner
Eine Zeile je Person; die erste Zeile ist ein Beispiel – überschreiben Sie die Werte. Verwenden Sie eine Kennung statt eines Klarnamens – die Eingaben bleiben in diesem Browser-Tab, bis Sie ihn schließen, und werden nicht übertragen.
Ergebnis
| Kennung | Jahresaufwand | Tagessatz | Rückstellung | 21,75-Näherung |
|---|---|---|---|---|
| MA-1 | 64.800,00 € | 259,20 € | 2.073,60 € | 1.986,21 € |
| Summe Urlaubsrückstellung | 2.073,60 € | 1.986,21 € | ||
Jahresmethode und die 21,75-Näherung weichen voneinander ab. Maßgeblich ist der Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB; die Näherung trägt nur bei gleichmäßiger Fünf-Tage-Woche.
Was der Rechner unterstellt – und was Sie selbst prüfen müssen
Die Formel ist der einfache Teil. Die beiden Größen davor entscheiden über das Ergebnis.
Der Urlaubssaldo ist eine rechtliche Aussage, keine Zahl aus dem System. Gesetzlicher Mindesturlaub verfällt grundsätzlich nur, wenn der Arbeitgeber seine Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten erfüllt hat; für vertraglichen Mehrurlaub kann der Arbeitsvertrag Abweichendes regeln.
Der Divisor sind die regelmäßigen Arbeitstage der Person: Vertragstage abzüglich Wochenenden und der am Arbeitsort geltenden Feiertage. Künftige Urlaubs- oder Krankheitstage gehören nicht abgezogen – sonst stiege der Tagessatz allein dadurch, dass jemand Urlaub nimmt.
In den Jahresaufwand gehören neben dem laufenden Bruttoentgelt die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, zusätzliches Urlaubsgeld und weitere lohnabhängige Nebenkosten. Die 20 % im Rechner sind eine Vorbelegung, kein Erfahrungswert für Ihren Betrieb.
Handelsrechtlich ist der notwendige Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB anzusetzen. Sind bis zur voraussichtlichen Urlaubnahme objektiv begründete Kostenänderungen bekannt, weicht der handelsrechtliche Wert vom steuerbilanziellen ab.
Überstunden sind eine eigene Verpflichtung und gehören nicht in diese Rechnung.
Die Herleitung der Formel, die Rechtsgrundlagen und ein vollständig offengelegtes Beispiel stehen im Ratgeber zur Urlaubsrückstellung. Für andere Abschlussposten führt der Rechner-Überblick weiter.