Lagebericht Checkliste

Lagebericht Checkliste – alle Pflichtinhalte nach HGB

Der Lagebericht ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Pflicht. Diese Checkliste zeigt, welche Inhalte nach § 289 HGB und DRS 20 erforderlich sind.

Stand:

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Pflichtbestandteile nach § 289 HGB

Diese Abschnitte müssen im Lagebericht enthalten sein.

Geschäftsverlauf: Darstellung der wesentlichen Ereignisse und Entwicklungen im Geschäftsjahr.

Lage der Gesellschaft: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit konkreten Kennzahlen.

Prognosebericht: Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft im nächsten Geschäftsjahr.

Chancen- und Risikobericht: Wesentliche Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung.

Forschung und Entwicklung: Angaben zu F&E-Aktivitäten, sofern relevant.

Zweigniederlassungen: Bestehende Zweigniederlassungen und deren Bedeutung.

Ereignisse nach dem Geschäftsjahresende

Der Nachtragsbericht gehört in den Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB): Bei Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Geschäftsjahresende, die weder in Bilanz noch GuV berücksichtigt sind, sind Art und finanzielle Auswirkungen anzugeben. Soweit solche Ereignisse die voraussichtliche Entwicklung beeinflussen, sind sie auch bei der Prognose im Lagebericht zu berücksichtigen (§ 289 Abs. 1 HGB).

Wer braucht einen Lagebericht?

Die Lageberichtspflicht hängt von der Größenklasse ab.

Kleinst & Klein

Kein Lagebericht erforderlich. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB befreit.

Mittelgroß

Lagebericht ist Pflicht. Inhalt nach § 289 HGB mit den wesentlichen Bestandteilen.

Groß

Zusätzlich sind bedeutsame nichtfinanzielle Leistungsindikatoren einzubeziehen (§ 289 Abs. 3 HGB). Die Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems zum Rechnungslegungsprozess ist nur für kapitalmarktorientierte Gesellschaften nach § 264d HGB Pflicht (§ 289 Abs. 4 HGB). Eine nichtfinanzielle Erklärung ist gegebenenfalls zusätzlich erforderlich.

Lagebericht strukturiert erstellen

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DRS 20 – der Standard für Lageberichte

Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 20 konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen.

Strukturvorgaben

DRS 20 gibt eine klare Gliederung vor: Grundlagen, Wirtschaftsbericht, Prognose-, Chancen- und Risikobericht. Diese Struktur hilft, nichts zu vergessen.

Wesentlichkeitsgrundsatz

Nicht alles muss berichtet werden – aber alles Wesentliche. DRS 20 definiert Kriterien, wann ein Sachverhalt berichtspflichtig ist.

Weiterführende Seiten

Lagebericht erstellen | Anhang Checkliste | Größenklassen nach HGB | GmbH Jahresabschluss

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Nein. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Lageberichtspflicht befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Erst ab mittelgroßer Kapitalgesellschaft ist der Lagebericht Pflicht.

Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft, Prognosebericht mit voraussichtlicher Entwicklung, Risiko- und Chancenbericht sowie Angaben zu Forschung und Entwicklung (§ 289 HGB).

Der Lagebericht muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Allgemeine Floskeln reichen nicht aus – konkrete Zahlen, Entwicklungen und Einschätzungen sind erforderlich.

Ja. Jahresabschluss.io führt Sie durch einen fragebogengestützten Workflow und erstellt einen KI-Entwurf auf Basis Ihrer Finanzdaten. Sie prüfen und passen den Text abschnittsweise an.

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