Abgabe & Fristen
Anlage EÜR abgeben: Fristen, ELSTER und die elektronische Pflicht
Die Anlage EÜR ist nach § 60 Abs. 4 EStDV grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung. Die Papierform ist nur noch in Härtefällen zulässig. Diese Seite erklärt, welche Abgabewege es gibt, bis wann Sie die Gewinnermittlung einreichen müssen und wie unsere Software die geprüfte Anlage EÜR nach Ihrer Freigabe direkt an ELSTER übermittelt.
Stand: 2026-07-24
Elektronische Pflicht: Papier nur im Härtefall
§ 60 Abs. 4 EStDV bestimmt: Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Eine formlose Aufstellung oder ein handschriftliches Blatt genügt also nicht – gefragt ist der strukturierte Datensatz der Anlage EÜR.
Nur auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck – dem Papierformular – beizufügen. Ein solcher Härtefall liegt nur ausnahmsweise vor, etwa wenn die elektronische Abgabe wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.
Die Fristen nach § 149 AO
Ohne Steuerberater: sieben Monate
Die Steuererklärung ist spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Für das Kalenderjahr 2025 bedeutet das den 31. Juli 2026. Wer die Frist nicht halten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.
Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres
Wird die Erklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, verlängert sich die Frist auf den letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres (§ 149 Abs. 3 AO) – für 2025 also Ende Februar 2027.
Corona-Verlängerungen ausgelaufen
Für die Jahre bis 2024 galten wegen der Pandemie verlängerte Fristen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 greifen wieder die regulären Fristen des § 149 AO. Prüfen Sie im Zweifel den aktuellen Stand für Ihr Veranlagungsjahr.
Fristverlängerung beantragen
Reicht die Zeit nicht, lässt sich beim Finanzamt eine Fristverlängerung nach § 109 AO beantragen. Ein solcher Antrag sollte vor Fristablauf gestellt und begründet werden; ein Anspruch besteht nicht, in der Praxis wird er aber häufig gewährt.
So gehen Sie mit unserer Software vor
Unser EÜR-Modul erstellt die Anlage EÜR samt Anlage AVEÜR aus Ihren laufenden Buchungen – mit den amtlichen Zeilennummern des Formulars. Sie sehen also für jede Position genau, wo die Zahl im Formular landet, und können den Berechnungsstand vollständig prüfen, bevor irgendetwas nach draußen geht.
Nach der technischen Prüfung gegen die amtlichen Prüfregeln und Ihrer Freigabe übermittelt die Software die Anlage EÜR im bezahlten Abo direkt an ELSTER, für die Formularjahre 2023 bis 2025, bei Personengesellschaften ab 2024. Sonderfälle wie Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Entnahme oder Verkauf eines Grundstücks und Rücklagen nach § 6b oder § 6c EStG sind für den Direktversand nicht vorgesehen; dann sperrt die Software den Versand, und Sie geben über das ELSTER-Portal oder mit Ihrer Steuerberatung ab.
Das Modul kostet 99 Euro im Monat und lässt sich 7 Tage kostenlos testen – ohne Zahlungsdaten, ohne automatische Verlängerung. Übersteigen bei einem Einzelunternehmen die übrigen Schuldzinsen 2.050 Euro, gehört zusätzlich die Anlage SZ dazu; die Software erstellt sie mit.
Wer die EÜR abgeben muss
Die Pflicht zur elektronischen Anlage EÜR trifft grundsätzlich jeden, der Gewinneinkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG erzielt – Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften. Bei Gesellschaften wird die Gewinnermittlung im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung eingereicht.
Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG und nebenberuflich Selbständige geben die Anlage EÜR ab, sobald sie mit ihrer Tätigkeit steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Eine Umsatzgrenze gibt es nicht. Nach der amtlichen Anleitung entfällt die Anlage EÜR nur für eine Tätigkeit mit Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG, wenn Sie keine Betriebsausgaben geltend machen.
Häufige Fragen
Muss ich die Anlage EÜR elektronisch abgeben?
Ja. Nach § 60 Abs. 4 EStDV ist sie nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Papier ist nur zulässig, wenn das Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichtet.
Bis wann muss die EÜR beim Finanzamt sein?
Ohne Steuerberater sieben Monate nach Jahresende (§ 149 Abs. 2 AO), für 2025 also bis 31. Juli 2026. Mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO), für 2025 bis Ende Februar 2027.
Sendet Ihre Software die Anlage EÜR direkt ans Finanzamt?
Ja, im bezahlten Abo und nach Ihrer Freigabe: Die Software übermittelt die Anlage EÜR mit Anlage AVEÜR und, wenn nötig, Anlage SZ direkt an ELSTER, für die Formularjahre 2023 bis 2025. In Sonderfällen wie einer Betriebsaufgabe sperrt sie den Direktversand; dann geben Sie über das ELSTER-Portal ab.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen; bei fortgesetzter Nichtabgabe drohen Schätzungen und Zwangsgelder. Beantragen Sie deshalb rechtzeitig eine Fristverlängerung nach § 109 AO, wenn Sie den Termin nicht halten können.
Was ist die Anlage SZ?
Die Anlage SZ betrifft die Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4a EStG). Übersteigen bei einem Einzelunternehmen die übrigen Schuldzinsen 2.050 Euro, gehört diese Anlage dazu. Unsere Software erstellt sie aus den Entnahmen, Einlagen und Schuldzinsen mit.
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