Was die Anlagenbuchhaltung führt
Register, Abschreibung und Abgang in einem Nebenbuch.
| Anlagegut | Konto | Zugang | AK | ND | Buchwert |
|---|---|---|---|---|---|
| CNC-Fräse | 0210 | 14.03.2026 | 48.000,00 | 10 J. | 44.000,00 |
| Büroeinrichtung | 0420 | 20.06.2025 | 7.200,00 | 13 J. | 6.323,07 |
| Hubwagen | 0400 | 03.02.2023 | 4.200,00 | 7 J. | 1.850,00 |
| Notebook | 0480 | 08.09.2026 | 749,00 | GWG | 0,00 |
| Summe | 60.149,00 | 52.173,07 |
- Anlagenregister
- Ein Eintrag je Wirtschaftsgut, mit Anlagekonto.
- Nutzungsdauer
- Vorschlag nach der amtlichen AfA-Tabelle.
- Abschreibungsart
- Linear; degressiv nur, wo das Gesetz es zulässt.
- Abschreibungslauf
- Bucht die Abschreibungen je Geschäftsjahr.
- Zugang aus der Rechnung
- Erkannte Anlagegüter kommen mit der Buchung ins Register.
- Altbestand
- Bestehende Anlagen mit bisheriger Abschreibung übernehmen.
- Abgang
- Abschreibung bis zum Abgangsmonat, Restbuchwert ausgebucht.
- Anlagenspiegel
- Je Geschäftsjahr und Anlagekonto, Export als CSV.
Weitere Fälle im Anlagenregister
- Nachträgliche Anschaffungskosten werden ab dem Monat ihrer Buchung auf die restliche Nutzungsdauer verteilt.
- Außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen werden je Anlagegut gebucht und mindern bzw. erhöhen den Buchwert.
- Nicht abnutzbare Anlagegüter wie Grund und Boden stehen im Register ohne Abschreibungsplan.
- Den Verkaufserlös eines Abgangs erfassen Sie als Ausgangsrechnung. Der Bankumsatz gleicht anschließend die Forderung aus.
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Bank anbinden, Belege hochladen und sehen, was die Software daraus bucht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Drei Wege für kleine Anschaffungen.
| Auf dem Beleg | Betrag |
|---|---|
| Netto | 749,00 |
| Umsatzsteuer 19 % | 142,31 |
| Brutto | 891,31 |
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter | 1600 Verbindlichkeiten aus L+L | 749,00 |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 1600 Verbindlichkeiten aus L+L | 142,31 |
- Sofort als Aufwand
- Bis zur unteren gesetzlichen Grenze direkt auf ein Aufwandskonto.
- Geringwertiges Wirtschaftsgut
- Im Register, im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
- Sammelposten
- Alternativ je Wirtschaftsjahr einheitlich, fünf Jahre aufgelöst.
Voraussetzungen und Konten
- Abnutzbare, bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können innerhalb der GWG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG vollständig abgeschrieben werden.
- Für die Grenzprüfung wird enthaltene Umsatzsteuer herausgerechnet, auch bei Kleinunternehmern. Nicht abziehbare Umsatzsteuer gehört dagegen zum abzuschreibenden Betrag.
- GWG liegen auf dem GWG-Konto (SKR03 0480, SKR04 0670); die vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr erzeugt der Abschreibungslauf.
- Den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG (SKR03 0485, SKR04 0675) wählen Sie je Wirtschaftsjahr einheitlich für alle betroffenen Wirtschaftsgüter; er wird über fünf Jahre aufgelöst, unabhängig von der Nutzungsdauer.